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KUNDEN DER FREIEN WIRTSCHAFTSZONE KAUNAS VON DER ERSCHLIESSUNGSGEBÜHR BEFREIT

2021 06 07

Am 1. März 2021 hat der Gemeinderat des Kreises Kaunas den Satz für den Erschließungsbeitrag genehmigt, der künftig auf Erschließung neuer Objekte erhoben wird.

Im Mai 2020 ist das Erschließungsgesetz für die Gemeinden der Republik Litauen in Kraft getreten, das einen pauschalen, von den Entwicklern neuer Bauwerke zu entrichtenden Erschließungsbeitrag vorsieht. Der Beitragssatz wird auf dem Gebiet der Republik Litauen nach Gemeinden differenziert und hängt von dem jeweiligen vorrangigen Erschließungsplan für das konkrete Grundstück ab.

Auf dem Gemeindegebiet des Kreises Kaunas richtet sich der Beitragssatz nach dem Erschließungsgrad und wird von 1 bis 40 Euro pro Quadratmeter betragen. Allerdings werden alle Unternehmen, die in der Freien Wirtschaftszone Kaunas bereits ansässig sind bzw. sich künftig hier niederlassen werden, von diesem Beitrag befreit.

"Die Freie Wirtschaftszone Kaunas ist ein für die Volkswirtschaft des litauischen Staates bedeutendes Objekt, das technologieorientierte Unternehmen mit ausländischem Kapital auf den litauischen Markt gelockt und zur Entwicklung lokaler Wirtschaft beigetragen hat. Unterstützung seitens des Staates ist ein wichtiger Vorteil der Freien Wirtschaftszone, der günstiges Investitionsumfeld schafft. Ein Erschließungsbeitragssatz von 0 Euro ist ein zusätzlicher Attraktivitätsfaktor im Vergleich zu kommerziellen Grundstücken außerhalb der Freien Wirtschaftszone", so Herr Vytautas Petružis, Generaldirektor der Freien Wirtschaftszone Kaunas.

Kunden der Freien Wirtschaftszone Kaunas kommen bereits jetzt in den Genuss verschiedener Steuerermäßigungen. Für hier ansässige Unternehmen gilt eine Befreiung von der Immobiliensteuer bis zum Jahr 2045. Produktions- und Logistikunternehmen, die über eine Million Euro investieren, sowie Dienstleistungsunternehmen, die über 100 tausend Euro investieren und mehr als 20 Arbeitnehmer(innen) beschäftigen, werden in den ersten zehn Jahren komplett von der Körperschaftssteuer befreit und in den nachfolgenden Jahren gilt eine Ermäßigung von 6 bis 50 %. Von nun an werden alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und dem Ausmaß ihrer Investitionen auch eine Ermäßigung des Erschließungsbeitrags beanspruchen können.

Der erste Investor hat sich in der Freien Wirtschaftszone Kaunas im Jahr 2005 niedergelassen. Zurzeit sind in der Industriezone 41 Unternehmen mit ausländischem und litauischem Kapital tätig, die bereits über 5700 Arbeitsplätze geschaffen und 0,31 % des litauischen BIP generiert haben. Seit der Niederlassung des ersten Investors hat die Freie Wirtschaftszone Kaunas Direktinvestitionen in Höhe von 780 Mio. Euro angezogen.

 

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